Q

Menu

Kennis

Wetenschap en aandoeningen

Werken met Microbiome Center

Agenda

in dem Monat, in dem die meisten Niederländer ihre Krankenversicherung noch einmal überprüfen, möchten wir Ihnen gerne Informationen zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen für Mikrobiomtherapie geben.

Nachfolgend finden Sie einen allgemeinen Überblick über die Erstattungsregelungen der Krankenkassen für das Jahr 2021. Die Hauptlinie lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die größeren Krankenkassen bieten ein oder mehrere Zusatzversicherungen an, die Raum für die Erstattung „alternativer Heilmethoden“ lassen.
  • Der jährlich verfügbare Erstattungsbetrag steigt mit dem Umfang und Preis der Zusatzversicherung.
  • Häufig wird die Behandlung durch eine approbierte Ärztin oder einen approbierten Arzt als Voraussetzung genannt.
  • Medikamente sind in der Regel ausgeschlossen.

Das bedeutet, dass Klienten – sofern sie die passende Zusatzversicherung abgeschlossen haben und ihr Erstattungslimit noch nicht ausgeschöpft ist – in der Regel mit einer Erstattung der Kosten für Beratung und Stuhlanalyse rechnen können (ausgenommen ONVZ), jedoch nicht für Medikamente. Hier ein Überblick nach Krankenkasse:

CZ mit „Aanvullend 5“: 250 € pro Jahr für alternative und/oder psychosoziale Behandlungen (25 € pro Tag) und Medikamente (100 %) zusammen

Zilveren Kruis mit „Aanvullend 2 Sterne“ oder höher: maximal 40 € pro Tag bis zu 250 € pro Kalenderjahr für alternative Behandlungen wie orthomolekulare Therapie

Menzis mit „Extra Verzorgd 2“ oder höher: maximal 400 € pro Kalenderjahr (40 € pro Tag für Behandlungen, 100 % für Medikamente) für alternative Versorgung

VGZ mit „Aanvullend Goed“ oder höher: alternative Versorgung: 200 € pro Jahr, maximal 40 € pro Tag

DSW mit „AV Compact“ oder höher: Erstattung für ärztliche Konsultationen in der Naturheilkunde, maximal 25 € pro Behandlungstag, maximal 250 € pro Kalenderjahr

Zorg en Zekerheid mit „AV-Sure“ oder höher: Erstattung für Behandlungen durch naturheilkundliche oder orthomolekulare Ärzte, maximal 250 € pro Kalenderjahr, bestehend aus max. 25 € pro Tag für Behandlungen oder 50 % Erstattung für Medikamente

ASR mit „Start“ oder höher: Erstattung für Behandlungen durch einen Arzt, max. 100 € pro Kalenderjahr (höhere Zusatzversicherung = höherer Gesamtbetrag)

ONVZ mit „Startfit“ oder höher: Erstattung für alternative Heilmethoden durch einen Arzt, d.h. Konsultationen und Behandlungen im Zusammenhang mit der Heilung einer Erkrankung. Keine Laborkosten. Höhere Zusatzversicherungen = auch Erstattung für registrierte Medikamente und höherer Gesamtbetrag

Ditzo, Anderzorg, Hema, Interpolis und Just erstatten keine alternativen Heilmethoden.

Hinweis: Diese Übersicht vermittelt einen allgemeinen Eindruck; es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.

Q